Abteilung für Arbeitsrecht
Abteilung für Arbeitsrecht hilft sowohl den polnischen und ausländischen Unternehmen als auch den natürlichen Personen im Bereich der Beschäftigungsfragen. Wir erbringen die ganzheitlichen Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Unsere Hilfe umfasst:
- Beratung in Tarifvertragssachen
- Führung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
- Vertretung unserer Mandanten in Kollektivstreitigkeiten
- Leitung von Restrukturierungsprozessen
- Führung der Rechtsdokumentation
- Anfertigung der Managerkontrakte und der individuellen Arbeitsverträge
- Beratung bezüglich der Auflöung des Arbeitsverhänisses
- Arbeitszeitplanung und -abrechnung
- Anfertigung der Vergütungssysteme, Vorschrifte und aller Beschäftigungsdokumentation
- Vertretung unserer Mandanten in Sachen wegen Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung in der Arbeit