Die Abteilung für Personendatenschutzrecht

Die Abteilung für Personendatenschutzrecht

Die Abteilung für Personendatenschutzrecht leistet fachmännisches Audit und ganzheitliche Beratung im Bereich des Personendatenschutzes. Wir beraten unsere Mandanten, wie man das Risiko des Nachauβendringens von Personendaten sowie Geschäftsgeheimnissen    reduzieren kann. Unsere Hilfe bieten wir sowohl den natürlichen Personen als auch den Gesellschaften sowie den Rechtspersonen, die ihre Dienstleistungen über das Internet erbringen.

Unsere Dienstleistunegen konzentrieren sich unter anderen auf:

  • ausführliches Personendatenschutz-Audit
  • sachliches Vorbereiten der Administratoren auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (engl. GDPR)
  • Schulungen im Bereich des Personendatenschutzes
  • Ausarbeiten der Muster von Einwilligungen zur Datenverarbeitung
  • Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie der erforderlichen Dokumentation insbesondere: Sicherheitspolitik, Ermächtigung zur Datenverarbeitung, Systemmanagement-Instruktion
  • Ausarbeiten von Datenschutzerklärung
  • Ausarbeiten von Datenschutz- und Geheimhaltungsklauseln
  • Beratung im Bereich des Schutzes und der Grundsätze legaler Informationsgewinnung
  • Vertretung der Mandanten während der Prüfung durch das Aufsichtsamt für Datenschutz
  • Vertretung der Mandanten im Verfahren vor dem Aufsichtsamt für Datenschutz sowie vor dem Verwaltungs- und ordentlichen Gericht
  • Beratung im Bereich der Personendatenübermittlung an die Drittstaaten