Abteilung für Medizin- und Pharmarecht
Abteilung für Medizin- und Pharmarecht kommt den sich dynamisch verändernden Regelungen in der Medizin- und Pharmabranche entgegen. Unschätzbare Hilfe leistet unser Team, indem es Beratungsdiensleistungen erbringt, die sich sowohl auf Landesrecht als auch auf EU-Normen beziehen, unter anderen im Bereich der laufenden Tätigkeit nach dem Erstattungsgesetz und unter Berücksichtigung der Problematik des Verkehrs mit Pharmaprodukten.
Neben den Beratungsdiensleistungen beschäftigt sich die Abteilung mit:
- Entschädigungssachen
- Strafverfahren wegen eines ärztlichen Kunstfehlers
- Disziplinarverfahren in den zuständigen Berufsselbstverwaltungen, vor Verwaltungsgerichten und im Hauptaufsichtsamt für Pharmaindustrie