Abteilung für Wettbewerbsrecht
Abteilung für Wettbewerbsrecht hat vor allem die Aufgabe, unsere Mandanten – Unternehmer – vor dem unlauteren Wettbewerb und vor den Beschränkungen der Handlungsfreiheit auf dem freien Markt zu schützen. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Wettbewerb- und Verbraucherschutzamt und vor den ordentlichen Gerichten. Unser Ziel ist es, günstige und zugleich rechtmäβige Lösungen zu gewährleisten.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei:
- Streiten wegen wettbewerbswidrigen Praktiken
- Sachen wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt oder Unternehmenskonzentration
- wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
- Antimonopolkontrollen
Die wichtigsten Gebiete:
- unlauterer Wettbewerb
- öffentliche Hilfe
- Antimonopolrecht:
- Konzentrationskontrolle (z.B. Verschmelzungen)
- Missbrauch einer beherrschenden Stellung
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen (z.B. Kartelle)