Abteilung für Wettbewerbsrecht

Abteilung für Wettbewerbsrecht

Abteilung für Wettbewerbsrecht hat vor allem die Aufgabe, unsere Mandanten – Unternehmer – vor dem unlauteren Wettbewerb und vor den Beschränkungen der Handlungsfreiheit auf dem freien Markt zu schützen. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Wettbewerb- und Verbraucherschutzamt und vor den ordentlichen Gerichten. Unser Ziel ist es, günstige und zugleich rechtmäβige Lösungen zu gewährleisten. 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei:

  • Streiten wegen wettbewerbswidrigen Praktiken
  • Sachen wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt oder Unternehmenskonzentration
  • wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
  • Antimonopolkontrollen

Die wichtigsten Gebiete:

  • unlauterer Wettbewerb
  • öffentliche Hilfe
  • Antimonopolrecht:
    • Konzentrationskontrolle (z.B. Verschmelzungen)
    • Missbrauch einer beherrschenden Stellung
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen (z.B. Kartelle)