Abteilung für Zivil-, Familien und Erbrecht
Abteilung für Zivil-, Familien und Erbrecht leistet ganzheitliche Hilfe bei Anfertigung der sowohl im ZGB geregelten als auch verkehrstypischen Verträge und analysiert ihre Entwürfe. Wir vertreten unsere Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und vor dem Obersten Gericht. Wir helfen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Vertragsansprüchen. Darüber hinaus erbringen wir Dienstleistungen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts.
Im Rahmen der Dienstleistungen aus dem Bereich des Zivillrechts vertretet die Kanzlei ihre Mandanten unter anderen in den Sachen wegen:
- Vertragsansprüche
- Persönlichkeitsschutz
- Entschädigung und Wiedergutmachung eines Nichtvermögensschadens
- Aufhebung des Miteigentums
- Bestellung einer Dienstbarkeit
- Eigentums- und Besitzschutz
- Feststellung der Ersitzung
- Miete und Räumungsvollstreckung
Im Rahmen der Dienstleistungen aus dem Bereich des Familienrechts vertretet die Kanzlei ihre Mandanten unter anderen in den Sachen wegen:
- Scheidung
- Trennung
- Vermögensteilung
- Eheaufhebung
- Unterhaltsgeld
- Regelung der elterlichen Sorge
- Entmündigung
Im Rahmen der Dienstleistungen aus dem Bereich des Erbrechts vertretet die Kanzlei ihre Mandanten unter anderen in den Sachen wegen:
- Feststellung von Erbschaftserwerbs und Erbschaftsausschlagung
- Pflichtteil
- Erbteilung und Aufhebung der Erbgemeinschaft
- Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten
Wir beraten auch bezüglich Vermögensverwaltung und helfen das Testament richtig aufzusetzen.