Abteilung für Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsverfahren

Abteilung für Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsverfahren

Abteilung für Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsverfahren verantwortet Rechtbedienung im Bereich Zurückforderung und Forderungsverkauf. Sie leistet ganzheitliche Beratung auf dem Gebiet der Forderungssicherung. Die Abteilung arbeitet ständig mit den Insolvenzverwaltern und Restrukturierungsberatern – of counsel zusammen. 

Die Mitarbeiter der Abteilung vertreten erfolgreich die Mandanten der Kanzlei in Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren, insbesondere leisten sie Rechtshilfe in folgenden Bereichen:

  • Vorbereiten von Analysen, Bewertungen und Gutachten im Bereich der Einträglichkeit von Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren
  • Prognostizieren, in welchem Maβe die Forderungen erfüllt werden können
  • Rechtsbedienung geleistet durch Insolvenzverwalter und Restrukturierungsberater
  • Verhandlungen mit den  Gläubigern, Teilnahme an den Gläubigerversammlungen
  • Anfertigung der Entwürfe eines Insolvenzantrags
  • Vorbereiten der  eingehenden Forderungsanmeldungen